Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anrechnung einer Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf die große Witwenrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung ; Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes; Änderung der Rechtslage im Verlaufe des Verfahrens ; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Duisburg, 22.01.2003 - S 11 RA 125/01
- LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BSG, 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R
Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Unfallhinterbliebenenrente auf eine …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Sie ist der Auffassung, nach der ständigen Rechtsprechung des 8. Senats des BSG, der nicht von der Entscheidung des dortigen 4. Senats vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - abgewichen sei, sei das Urteil des SG zumindest für die Zeit ab 01.08.1996 (8. Senat BSG), jedenfalls aber ab dem 01.02.1997 (4. Senat BSG) falsch.Sie hält das angefochtene Urteil für zutreffend und meint, jedenfalls bis einschließlich Januar 1997 sei entsprechend der Entscheidung des BSG vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - die Hinterbliebenenrente bis einschließlich Januar 1997 ungekürzt zu zahlen.
Die vom 4. Senat des BSG im Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - vertretene Auffassung, die Anrechnung sei erst ab 01.02.1997 rechtmäßig, weil die Umsetzung der neuen Rechtslage durch das Gericht in allen Fällen im Ergebnis mit einer zeitlichen Verzögerung zu erfolgen habe, ist vorliegend nicht einschlägig (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.05.2000 - B 8 Kn 11/02 R -).
Der Senat weicht insbesondere nicht von der zitierten Entscheidung des 4. Senats des BSG (Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R -) ab, da der vom 4. Senat entschiedene Fall sich auf eine andere, hier nicht vorliegende Fallkonstellation bezog.
- BSG, 28.05.1997 - 8 RKn 27/95
Rückwirkende Anwendung der Ergänzung des § 93 Abs. 5 SGB VI durch das Wachstums- …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Das hat das BSG wiederholt entschieden (BSG, SozR 3 - 2600 § 93 Nr. 3; 11; Urteil vom 26.02.2003 - B 8 Kn 11/02 R -).Da das WFG hier während des zugrunde liegenden Verwaltungsverfahrens nach § 44 SGB X verkündet worden ist, erfasst es auch dieses noch laufende Verfahren und ist der abschließenden Entscheidung in diesem Verfahren als geltendes Recht zugrunde zu legen (vgl. BSG, SozR 3 - 2600 § 93 Nr. 3).
Der Senat schließt sich der Auffassung des BSG (SozR 3 - 2600 § 93 Nr. 3; 11) an, dass jedenfalls ab dem Monat nach dem endgültigen Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages ein schutzwürdiges Vertrauen nicht mehr besteht.
- BSG, 21.06.1995 - 5 RJ 4/95
Anspruch auf Unfallrente
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Im August 1995 beantragte die Klägerin unter Hinweis auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 21.06.1995 - 5 RJ 4/95 -, die Rentenangelegenheit zu überprüfen bzw. zu regeln.Ob dem Urteil des 5. Senats des BSG vom 21.06.1995 - 5 RJ 4/95 - gefolgt werde, werde in den Gremien des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) noch beraten.
Die Kammer folge der Entscheidung des BSG vom 21.06.1995 - 5 RJ 4/95 -.
- BSG, 26.02.2003 - B 8 KN 11/02 R
Anrechnung einer Witwenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung auf eine …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Das hat das BSG wiederholt entschieden (…BSG, SozR 3 - 2600 § 93 Nr. 3; 11; Urteil vom 26.02.2003 - B 8 Kn 11/02 R -).Die vom 4. Senat des BSG im Urteil vom 31.03.1998 - B 4 RA 59/96 R - vertretene Auffassung, die Anrechnung sei erst ab 01.02.1997 rechtmäßig, weil die Umsetzung der neuen Rechtslage durch das Gericht in allen Fällen im Ergebnis mit einer zeitlichen Verzögerung zu erfolgen habe, ist vorliegend nicht einschlägig (vgl. dazu BSG, Urteil vom 16.05.2000 - B 8 Kn 11/02 R -).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Einer den Regeln des § 48 Abs. 1 SGB X unterliegenden Aufhebung eines zuvor ergangenen Bewilligungsbescheides, mit dem die Witwenrente zunächst anrechnungsfrei gewährt wurde, bedürfte es somit vorliegend nicht (vgl. LSG NRW, Urteil vom 30.07.2003 - L 8 RJ 53/03 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2003 - L 2 KN 119/99
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Denn in einem Verfahren nach § 44 SGB X können einem Beteiligten nicht weitergehende Rechte zugesprochen werden, als ihm nach der materiellen Rechtslage zustehen (…vgl. BSG, SozR 1300 § 44 SGB X Nr. 38 m.w.N.; LSG NRW, Urteil vom 12.06.2003 - L 2 Kn 119/99 -). - BSG, 30.01.1997 - 4 RA 55/95
Rentenneufeststellung aufgrund eines Zugunstenantrags ab dem 01.01.1992
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Für die Prüfung der Rechtswidrigkeit eines bestandskräftigen Bescheides in Korrekturverfahren nach § 44 SGB X ist grundsätzlich auf die Rechtslage abzustellen, die im Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides galt, dessen Korrektur beansprucht wird (BSG SozR 3 - 2600 § 300 Nr. 10; 15). - BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86
Hinterbliebenenrenten
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.10.2004 - L 4 RA 32/03
Artikel 14 Abs. 1 GG ist nicht einschlägig, da Ansprüche von Versicherten in der gesetzlichen Rentenversicherung auf Versorgung ihrer Hinterbliebenen nicht dem Eigentumsschutz unterfallen (BVerfGe 97, 271, 283 ff., SozR 3 - 2940 § 58 Nr. 1).